Fair zum Tier!
Mit Fair zum Tier! setzen wir auf höhere Tierwohlstandards und mehr Transparenz in der konventionellen Tierhaltung, denn nach wie vor macht diese einen Großteil der gängigen Haltungsformen aus. Jede kleine Veränderung in diesem Bereich ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
In Österreich gibt es strenge Tierschutzgesetze, die die Anforderungen der artgerechten Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren definieren. Das „Fair zum Tier!“-Programm kennzeichnet höhere Tierwohlstandards in der konventionellen Tierhaltung, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen.

Anforderungen für die „Fair zum Tier!“-Siegelnutzung
Häufig gestellte Fragen
Unser Ziel ist es, langfristige, messbare Verbesserungen in der Tierhaltung voranzutreiben. Mit dem Tierwohlsiegel „Fair zum Tier!“ werden Produkte mit höheren Tierwohlstandards, die über dem gesetzlichen Standard liegen gekennzeichnet. Dadurch soll es für unsere Kundschaft noch einfacher werden wird es für unsere Kund:innen noch einfacher Produkte aus artgemäßer, konventioneller Tierhaltung zu erkennen.
Die „Fair zum Tier!“-Produkte sind exklusiv bei BILLA PLUS, BILLA und ADEG erhältlich.
Mit dem „Fair zum Tier!“-Siegel werden Eigenmarkenprodukte mit höheren Tierwohlstandards aus konventioneller Tierhaltung gekennzeichnet. Folgende Produktgruppen sind mit „Fair zum Tier!“ Siegel in der Selbstbedienung ausgezeichnet: Eier von „Tonis Freilandeier“ / Milch und Molkereiprodukte von „BILLA Heumilch“ / „Fair zum Tier! MEHRwohl-Huhn / „Hofstädter Fair zum Tier!“ Hühner-, Schweinefleisch und Wurst. An der Bedientheke Fleisch von „Fair zum Tier! STROHwohl-Schwein“/ „Fair zum Tier! ALMO“ / „Fair zum Tier! SONNwohl-Pute“ / „Fair zum Tier! MEHRwohl-Huhn“.
Die „Fair zum Tier!“-Kriterien geben einen Tierwohlstandard vor, der über den gesetzlichen Bestimmungen liegt. In den Kriterien sind die Herkunft der Tiere (Österreich), die Fütterung (artgemäß und gentechnikfrei), die Haltung (z.B. Platzangebot, Gestaltung von Stall und Auslauf, Beschäftigungsmaterial, Einstreu) und Eingriffe am Tier (Verbote von Eingriffen/ Vorschriften zur Schmerzausschaltung) festgelegt. Darüber hinaus wird in den Fair zum Tier!-Richtlinien definieren, dass stets der nächstgelegene geeignete Schlachthof anzufahren ist. Bei Schweinen werden Transportzeiten unter 4 Stunden eingehalten. Bei Hühnern beträgt die Transportzeit maximal 5 Stunden.
Die Fair zum Tier! Kriterien bauen auf das AMA-Tierwohl+ Programm auf und setzt deren Anforderungen als Grundlage voraus. Die Fair-zum-Tier!-Standards gehen jedoch bewusst über diese Richtlinien hinaus, diese werden durch interne Fachbereiche festgelegt und schaffen zusätzliche Mehrwerte für das Tierwohl.
Das AMA-Gütesiegel regelt die österreichische Herkunft der Tiere. Da das Fair-zum-Tier!-Programm auf dem AMA-Gütesiegel aufbaut, ist sichergestellt, dass alle Tiere in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden.
Die Fütterung der Tiere ist in den jeweils geltenden Fair-zum-Tier!-Richtlinien geregelt. Darin wird klar festgelegt, wie die Futterrationen zusammengesetzt sein müssen. Auf dieser Grundlage wird eine artgemäße Fütterung der jeweiligen Tierkategorien sichergestellt und entsprechend nachgewiesen. Alle Tiere müssen bei „Fair zum Tier!“ artgemäß und gentechnikfrei gefüttert werden. Futter welches vom landwirtschaftlichen Betrieb selbst nicht erzeugt werden kann und zugekauft wird, muss gentechnikfrei, aus Europa sein und den AMA Futtermittelrichtlinie (inkl. pastus+-zertifiziert) entsprechen.
Die Kontrollen aller „Fair zum Tier!“-Betriebe finden in regelmäßigen Abständen (mindestens 1x jährlich) durch unabhängige, akkreditierte Kontrollstellen statt.





