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Barrierefreiheitserklärung

1. Informationen über die Konformität zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umsetzt, barrierefrei zu gestalten.

2. Informationen des Dienstleitungserbringers

 REWE International AG

IZ-NÖ Süd, Straße 3, Objekt 16

2355 Wiener Neudorf

 3. Allgemeine Beschreibung der angebotenen Dienstleistung auf der Webseite  

Die REWE International AG ist mit rund 2.500 Märkten ihrer Handelsfirmen BILLA, PENNY, BIPA und ADEG sowie den Onlineshops von BILLA und BIPA ein führender Nahversorger im Lebensmittel- und Drogeriefachhandel in Österreich. Mit rund 46.900 Mitarbeiter:innen gehört das Unternehmen auch zu den größten Arbeitgebern Österreichs. Auf der Webseite der REWE International AG www.rewe-group.at können Journalist:innen, Kund:innen und Bewerber:innen Informationen über die Struktur, Geschichte, Werte und Vertriebsformate der REWE International AG abrufen. Sie können allgemeine Anfragen oder spezifische Anliegen (z.B. Kundenservice oder Media Relations stellen und entsprechende Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Telefon, Kontaktformulare) angeben. Kund:innen können auch potenziell illegale Inhalte auf der Webseite melden. Journalist:innen können Pressemitteilungen lesen und Mediendateien herunterladen. Bewerber:innen können über das Jobportal Stellenanzeigen einsehen und sich für offene Stellen bewerben.

4. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Im Einklang mit § 4 BafG setzt die vorliegende Webseite die Vorgaben der harmonisierten Norm (EN) 301 549 um, d.h. diese Webseite ist insbesondere im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei gestaltet.

Folgende Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen durchgeführt:

Die Überschriften wurden in eine logische, sequenzielle Abfolge gebracht, um die Navigation auf der Webseite mittels Screenreader zu verbessern. Dafür wurden die Überschriftenebenen H1 bis H4 genutzt und fehlende Kennzeichnungen von Über- bzw. Unterüberschriften ergänzt.

Alle Bilder wurden mit Alt-Texten versehen, welche Bilder kurz und prägnant beschreiben und Informationen, welche im Bild enthalten sind, auch ohne dessen Anzeige vorgelesen bzw. verstanden werden können.

Alle Links wurden neben der farblichen Unterscheidung laut WCAG (Mindestkontrast von 4,5:1) des umliegenden Textes zusätzlich eine Unterstreichung hinzugefügt, um eine Mehrfach-Unterscheidung zu ermöglichen.

Das Hauptmenü wurde überarbeitet: Die farbliche Gestaltung der Menüpunkte wurde überarbeitet. Hier wurde der Grauton der Menüpunkte verdunkelt auf den Mindestkontrast von 4,5:1 laut WCAG zur Hintergrundfarbe Weiß. Für das Hauptmenü wurde eine „Skip-Link“-Schaltfläche eingeführt, welcher die Navigation mittels Screenreader erleichtert, indem die Hauptnavigation überspringbar gemacht wird und direkt der Hauptinhalt der Webseite vorgelesen wird.

Das Cookie-Banner wurde für eine verbesserte Sichtbarkeit vom unteren Bildschirmrand ins Bildschirmzentrum verschoben, die Farbe wurde von Grün auf Rot umgestellt (Mindestkontrast von 4,5:1 laut WCAG durch die Farbänderung erfüllt) und die Initialsprache des Cookie-Banners von der Standardsprache Englisch des verwendeten Tools auf Deutsch umgestellt.

Alle Ziele, die über einen Touchscreen mittels Klicken aufgerufen werden können, wurden auf eine Mindestgröße von 24 px angepasst und ausreichend Abstand zu umliegendem Inhalt sichergestellt.

Alle Attribute (spezifische Eigenschaften) von Buttons uns Symbolen wurden mit textlicher Beschreibung versehen. Für alle Logos und Frames wurden ebenso textliche Beschreibungen (aria-labels) eingefügt bzw. Auf nicht fokussiebar umgestellt, um von Screenreadern erfasst werden können.

Die Ebenen der <aside> (thematisch vom Hauptteil der Webseite abweichende Inhalte) und <section> (thematisch verwandter Inhalt, der mit Hauptteil der Webseite gruppiert wird) Attribute wurden überarbeitet, um Inhalte auf der Webseite barrierefrei zu gliedern, gruppieren und ordnen.

5. Zuständige Aufsichtsbehörde

Gemäß § 21 BaFG ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) für die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig. Bei Fragen zur Barrierefreiheit ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter office@rewe-group.at.