Leere Dosen und Flaschen sind wertvoll

Pfand in Österreich ab 2025

Ab 1.1.2025 wird in ganz Österreich das Einwegpfand für Getränkeverpackungen eingeführt. Hier finden Sie alle Informationen.

  • Recyclingkreislauf

    Leere Flaschen und Dosen gehören nicht in den Müll, sondern zurück in den Recyclingkreislauf. Mit dem neuen Einwegpfandsystem werden aus alten Dosen und Flaschen neue Getränkeverpackungen. Das schont die Umwelt, spart Ressourcen und ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der österreichischen Recyclingziele.

  • Rückgabe am Automaten

    Als REWE Group sind wir stolz darauf, gemeinsam mit unseren Kund:innen Teil der Lösung zu sein. An unseren Rücknahmeautomaten in unseren Märkten können Kund:innen ab 2025 unkompliziert die neuen Einweggebinde abgeben. Neben der Rückgabe an den Automaten bei BILLA, BILLA PLUS, PENNY und in zahlreichen ADEG-Märkten, werden an ausgewählten kleineren Standorten sowie in BIPA-Filialen auch manuell Gebinde zurückgenommen.

Leere Flaschen und Dosen gehören nicht in den Müll, sondern zurück in den Recyclingkreislauf - so geht's:

Welche Produkte betrifft das neue Pfandsystem?

  • Mit 01.01.25 gibt es auf Kunststoff-Flaschen und Metalldosen für Getränke von 0,1-3,0 Litern verpflichtenden Pfand. Betroffene Flaschen und Dosen sind durch das offizielle Pfandlogo zu erkennen.

  • Einwegpfand-Produkte lassen sich durch das aufgedruckte Pfandlogo erkennen, das die Pfandpflicht der Verpackung signalisiert.

  • In Österreich beträgt das Pfand für Einwegverpackungen 25 Cent. Dieser Betrag wird beim Kauf der Verpackung fällig und ist gesetzlich festgelegt.

  • Vom Pfandsystem ausgenommen sind Getränkekartons, Glasflaschen und Metallflaschen mit Kunststoffverschlüssen, sowie Flaschen für Beikost, medizinische Flüssigkeiten und Milchprodukte. Sirupe sind ebenfalls nicht pfandpflichtig, da sie nicht direkt konsumiert werden.

  • Sirupe unterliegen nicht dem Pfand, da sie, obwohl sie als Getränke gelten, nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt sind.

  • Getränke in Folienbeuteln sind nicht im Pfandsystem erfasst und damit nicht pfandpflichtig.

Worauf muss man bei das Pfand-Rückgabe achten?

  • An allen Verkaufsstellen, die Einwegpfand-Verpackungen verkaufen, kann Pfand zurückgegeben werden. Ausgenommen sind Verkaufsautomaten und Post- bzw. Paketdienste. Die Rücknahme kann manuell oder über Rücknahmeautomaten erfolgen. Bei der manuellen Rückgabe müssen Geschäfte nur die Flaschengrößen annehmen, die sie auch verkaufen. Beispielsweise nimmt eine Bäckerei, die 0,5-Liter-PET-Flaschen verkauft, auch 0,5-Liter-Flaschen anderer Marken zurück, aber keine Dosen oder Flaschen in anderen Größen.

  • Pfand wird nur erstattet, wenn die Flaschen oder Dosen leer, unbeschädigt und mit einem vollständigen, lesbaren Etikett versehen sind. Dies ermöglicht die Identifikation der Verpackung als Teil des Pfandsystems. Verpackungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden abgelehnt, und das Pfand wird nicht erstattet. Nicht angenommene Verpackungen sollten fachgerecht entsorgt werden.

  • Ja, Rücknahmestellen nehmen sowohl verschlossene als auch geöffnete Flaschen an, unabhängig davon, ob der Verschluss noch vorhanden ist.

  • Ab Anfang 2025 sind Pfandprodukte eindeutig durch ein Pfandlogo und einen neuen GTIN-Code markiert, was eine einfache Identifizierung durch Rücknahmeautomaten ermöglicht. Bis zum 31. März 2025 abgefüllte Produkte ohne Pfandlogo sind nicht Teil des Pfandsystems und dürfen bis Ende 2025 ohne Pfand verkauft werden.

  • Nicht zurückgenommene Verpackungen sollten umweltgerecht in den üblichen Sammelsystemen entsorgt werden. Für die Pfandrückgabe ist es wichtig, dass die Verpackung leer, unbeschädigt und mit einem vollständig lesbaren Etikett versehen ist. Bei Ablehnung durch den Automaten, erfolgt keine Pfanderstattung.

  • Rückgabestellen nehmen alle Einweggetränkeverpackungen mit Pfandlogo an, darunter Kunststoffflaschen und Metalldosen von 0,1-3,0 Litern. Milchprodukte und Sirupe sind ausgenommen, aber pflanzliche Milch-Alternativen wie Sojamilch sind pfandpflichtig. Achten Sie darauf, dass die Verpackung leer, unbeschädigt und das Etikett gut lesbar ist.

  • Bei Rücknahmeautomaten besteht keine Beschränkung der Menge an Pfandverpackungen, die zurückgegeben werden können. Verkaufsstellen, die die Verpackungen manuell zurücknehmen, begrenzen die Rückgabe jedoch auf die übliche Verkaufsmengen. Ein kleines Geschäft oder Imbiss nimmt beispielsweise nur 2-3 Flaschen pro Kund:in zurück, da dies dort die übliche Verkaufsmenge ist.

  • Verkaufsstellen mit manueller Rücknahme müssen Verpackungen in den Größen, die sie selbst verkaufen, annehmen, unabhängig von der Marke. Rücknahmeautomaten akzeptieren jede Verpackung, die im Pfandsystem registriert ist.

  • Bei manuellen Rücknahmestellen können nur die Stückzahlen zurückgegeben werden, die pro Kauf üblich sind. Ein Imbissstand, der 1-2 Flaschen pro Bestellung ausgibt, muss daher auch nur diese Menge zurücknehmen und ist nicht verpflichtet, größere Mengen (mehr als 20 Stück) zu akzeptieren.

  • Am Rücknahmeautomaten können Sie unbegrenzt viele Pfandverpackungen – unabhängig von Größe, Marke oder Anzahl – zurückgeben.

  • Bei manuellen Rücknahmestellen müssen nur Packungsgrößen zurückgenommen werden, die im Sortiment geführt werden. Eine Trafik, die nur 0,25-Liter-Dosen verkauft, nimmt ausschließlich Dosen in dieser Größe zurück.

  • Nein, im Ausland gekaufte Verpackungen ohne österreichisches Pfandlogo werden nicht akzeptiert. Diese Verpackungen sollten fachgerecht über lokale Sammelsysteme entsorgt werden.

  • Verpackungen, die in Österreich gekauft wurden, können nicht anderen Ländern zurückgegeben werden. Sie sollten ordnungsgemäß über die dortigen Sammelsysteme entsorgt werden.

Warum wurde das Einwegpfand-System eingeführt?

  • Österreich führt das Pfandsystem ein, um die Recyclingquote von PET-Flaschen und Aluminiumdosen deutlich zu erhöhen. Derzeit werden nur rund 70% dieser Verpackungen gesammelt, das Ziel liegt jedoch bei 90% bis 2027. Das System trägt dazu bei, hochwertiges Recycling zu ermöglichen, sodass aus gebrauchten Verpackungen wieder neue Flaschen und Dosen hergestellt werden können.

  • Die EU verpflichtet nicht direkt zu einem Pfandsystem, verlangt aber hohe Sammelquoten für Kunststoffverpackungen. Die Grundlage für Österreichs Pfandsystem wurde durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904 geschaffen, die bis 2029 eine Sammelquote von 90% für Einweggetränkeflaschen fordert. Das Pfandsystem hilft, dieses Ziel zu erreichen und die Umweltbelastung durch Plastik zu reduzieren.

  • Hohe Sammelquoten sorgen dafür, dass mehr Verpackungen recycelt und weniger Abfall erzeugt wird. Die Sammlung von Kunststoff und Aluminium ist essenziell, da diese Materialien wichtige Rohstoffe für den Recyclingkreislauf darstellen. Durch ein Pfandsystem wird sichergestellt, dass diese Wertstoffe optimal wiederverwendet werden können, anstatt im Müll oder in der Umwelt zu landen.

  • Ziel des Pfandsystems in Österreich ist es, ab 2025 eine Sammelquote von 80% und ab 2027 eine Sammelquote von 90% für Kunststoffflaschen zu erreichen. Diese Quoten sind notwendig, um die Recyclingziele der EU zu erfüllen und die Umweltbelastung durch Einwegkunststoffverpackungen zu reduzieren.

  • Ja, die im Pfandsystem gesammelten Wertstoffe werden zu neuen Verpackungen recycelt. Dank der sauberen Rückführung dieser Materialien kann ein hochwertiger Recyclingprozess gewährleistet werden und die Rohstoffe erneut für Getränkeverpackungen verwendet werden.

  • Ab 2025 schreibt die EU vor, dass jede PET-Flasche mindestens 25% recyceltes Material enthalten muss, ein Anteil, der bis 2029 auf 30% steigen soll. Diese Vorschrift zwingt Produzent:innen, recyceltes Material für ihre Verpackungen zu verwenden, und fördert damit den geschlossenen Recyclingkreislauf.

  • In Österreich erfolgt das Recycling von Kunststoff-Flaschen in speziellen Anlagen, wo die Flaschen zu kleinen Kunststoffflakes verarbeitet werden. Diese Flakes werden dort gereinigt und durch Schmelzen sowie Filtration aufbereitet, um anschließend das Material für die Herstellung neuer Flaschen zu verwenden.

  • Der Gesetzgeber hat in der Pfandverordnung klar definiert, dass nur Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen unter das Pfandsystem fallen. Diese Einwegverpackungen sind die Hauptverursacher von Abfall und sollen deshalb durch das Pfandsystem einen besseren Zugang in den Recyclingkreislauf finden.