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Mehrere Hühner laufen auf einer grünen Wiese. Im Vordergrund ist ein verschwommenes Huhn zu sehen. In der Mitte befindet sich ein rundes Logo mit der Aufschrift "Fair zum Tier!". Der Hintergrund zeigt eine unscharfe Landschaft.

Das Tierwohl-Programm der REWE GROUP in Österreich

Fair zum Tier!

Mit Fair zum Tier! setzen wir auf höhere Tierwohlstandards und mehr Transparenz in der konventionellen Tierhaltung, denn nach wie vor macht diese einen Großteil der gängigen Haltungsformen aus. Jede kleine Veränderung in diesem Bereich ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. In Österreich gibt es strenge Tierschutzgesetze, die die Anforderungen der artgerechten Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren definieren. Das „Fair zum Tier!“-Programm kennzeichnet höhere Tierwohlstandards in der konventionellen Tierhaltung, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen.

  • Mehr Platz und Bewegungsfreiheit bezogen auf gesetzliche Vorgaben

  • Verbot von Vollspaltböden und Anbindehaltung

  • 100% gentechnikfreie Futtermittel aus Europa

  • Freilauf im Laufstall, Außenbereich, Wintergarten, oder auf der Weide – je nach Jahreszeit und Tierart

  • Zu 100% von österreichischen Bauernhöfen

  • Zwei Hände halten vier braune Eier, umgeben von Hühnerfedern.

    Legehennen

    Für Legehennen bedeutet „Fair zum Tier!“ ein Stall mit mehr Platz und der Zugang zu einem Auslauf ins Grüne. Im Stall gibt es erhöhte Sitzebenen und Nester mit natürlicher Einstreu. Der Auslauf der Hennen ist mit Sandbädern, schattenspendenden Sträuchern und Bäumen gestaltet. Bei unbeständigem Wetter können die Tiere einen Wintergarten nutzen. Bei der Fütterung wird auf gentechnikfreie Futtermittel Wert gelegt. Die Hennen leben auf Bauernhöfen in Niederösterreich und der Steiermark. Die Anzahl an Hennen pro Stall ist auf max. 3000 Tiere begrenzt. Die Brüder (männlichen Küken) der Hennen, werden bei „Fair zum Tier!“ gleichfalls berücksichtigt. Sie werden in einer eigenen Gockel-Aufzucht großgezogen.

  • Kuh mit schwarz-weißen Flecken steht auf einer grünen Wiese, im Hintergrund zwei weitere Kühe und ein Turm unter klarem Himmel.

    Milchkühe

    Für Milchkühe legt „Fair zum Tier!“ ein Verbot der Anbindehaltung fest. Die Kühe leben auf Bauernhöfen in Salzburg und werden dort in Laufställen gehalten. Sie haben an mind. 120 Tagen/Jahr eine Weide oder an 365 Tagen/Jahr einen Auslauf zur Verfügung. Für mehr Komfort im Stall gibt es für die Kühe eingestreute Liegeflächen und Kratzbürsten als Scheuermöglichkeiten. Die artgemäß Fütterung mit strukturreichem Raufutter wie Gräsern und Heu unterstützt das natürliche Fressverhalten und trägt zum Wohlbefinden der Tiere bei. Die Milchkühe bekommen hauptsächlich frische Gräser und Heu. Gentechnikfreier, mineralstoffreicher Getreideschrot wird nur in begrenzter Menge verfüttert. Vergorene Futtermittel (Silagen) sind verboten. Sollte eine Enthornung (Entfernen der Hornanlage beim Kalb) notwendig sein darf diese nur mit Betäubung, Schmerzausschaltung und zusätzlicher Schmerznachbehandlung durchgeführt werden. Die Tiere leben ausschließlich auf österreichischen Bauernhöfen und werden auch dort gemolken.

  • Zwei flauschige, weiße Küken sitzen auf einem Boden aus kleinen Holzspänen oder Pellets. Eines der Küken ist im Vordergrund klar zu sehen, während das andere im Hintergrund leicht unscharf ist.

    MEHRwohl-Hendl

    Alle „Fair zum Tier!“ Masthühner leben auf heimischen Bauernhöfen. Dort haben die Hühner rund 20 Prozent mehr Platz zur Verfügung als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenso ist die Anzahl der Tiere auf max. 15 Tiere pro m² begrenzt. Im Stall verteilte Strohballen dienen als Beschäftigungsmaterial oder können von den Masthühnern als erhöhter Ruheplatz genutzt werden. Aufgrund verpflichtender Fensterflächen in den Ställen haben die „Fair zum Tier!“ Masthühner natürliches Licht im Stall. Für die Fütterung werden ausnahmslos gentechnikfreie Futtermittel aus Europa verwendet.

  • Eine Person füttert zwei rosa Schweine in einem Stall mit Stroh am Boden. Ein Schwein schaut neugierig nach oben.

    STROHwohl-Schwein

    „Fair zum Tier!“ Schweine dürfen nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden, sondern haben einen Laufstall mit 100 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. Die Schweine haben Zugang ins Freie und es steht ihnen Beschäftigungsmaterial zur Verfügung. Mit Stroh eingestreute Liegeflächen unterstützen das Komfortverhalten der Tiere positiv. Darüber hinaus dürfen Eingriffe an den Ferkeln, wie die Kastration nicht ohne vorangehende Betäubung, Schmerzausschaltung und Schmerznachbehandlung durchgeführt werden. Das Kupieren (Entfernen) des Schwanzes und das Kürzen der Eckzähne sind verboten. Die Fütterung der Schweine erfolgt mit österreichischen, gentechnikfreien Futtermitteln, welche zum Großteil von den schweinehaltenden Betrieben selbst stammen. Die „Fair zum Tier!“ Schweine leben auf Bauernhöfen in Österreich.

  • Drei Kühe stehen auf einer grünen Weide vor einem Hintergrund von Bäumen. Der Himmel ist klar und sonnig.

    ALMO-Rind

    Unsere „Fair zum Tier!“ Rinder wird in der Vegetationszeit nachweislich an mindestens 200 Tagen einen täglichen Zugang zu einer Weide oder Alm ermöglicht. Im Winter haben sie großzügige Laufställe. Anbindehaltung und Vollspaltenböden sind verboten. Alle verfütterten Rohstoffe sind zertifiziert GVO-frei wie auch in den Fair zum Tier! Richtlinien festgehalten. Das strukturierte Raufutter stammt zu mindestens 75 % direkt vom eigenen Betrieb oder aus der direkten Region.

  • Weiße Hühner laufen auf einer Wiese, umgeben von Gras und mehreren unscharfen Hühnern im Hintergrund.

    Gockel

    Bei „Fair zum Tier!“ werden auch die Brüder (Gockel) der Legehennen aufgezogen. Für Gockel bedeutet Fair zum Tier ein Stall mit viel Platz und einem Auslauf ins Grüne. Im Stall gibt es erhöhte Sitzebenen und Beschäftigungsmaterial. Der Auslauf der Gockel ist mit Sandbädern, schattenspendenden Sträuchern und Bäumen gestaltet. Bei unbeständigem Wetter können die Tiere einen Wintergarten nutzen. Bei der Fütterung wird auf gentechnikfreie Futtermittel Wert gelegt. Die Gockel leben auf Bauernhöfen in Oberösterreich.

  • Truthähne stehen neben einem Heuballen in einem Sonnenlicht durchfluteten Gehege. Im Hintergrund ist unscharf eine grüne Landschaft zu sehen.

    SONNwohl-Puten

    Unsere „Fair zum Tier!“ Puten haben mehr Platz dank verpflichtendem Wintergarten. Die strukturierte Bodenhaltung bietet jederzeit Zugang zu einem eingestreuten Außenscharrraum (Wintergarten), wodurch sich die nutzbare Stallfläche um 25 % vergrößert. In der EU sind 70kg Lebendgewicht/m² gängige Praxis, bei unseren Tieren sind es nur max. 40kg/m². Mehr Platz bedeutet mehr Bewegungsfreiheit und diese wirkt sich positiv auf die Gesundheit der Tiere aus. Durch erhöhte Sitzebenen im Stall können die Tiere artgemäß Ruhen. Strohballen stellen sinnvolles Beschäftigungsmaterial dar und werden zum Picken und Scharren benutzt. Das Futter ist 100% gentechnikfrei.

Häufig gestellte Fragen

  • Unser Ziel ist es, nachhaltige Verbesserungen in der Nutztierhaltung voranzutreiben. Mit dem neuen Tierwohlsiegel „Fair zum Tier“ werden Produkte mit höheren Tierwohlstandards, die über dem gesetzlichen Standard liegen gekennzeichnet. Dadurch soll es für unsere Kundschaft noch einfacher werden  wird es für unsere Kund:innen noch einfacher Produkte aus artgemäßer, konventioneller Tierhaltung zu erkennen.

  • Die „Fair zum Tier“-Produkte sind exklusiv bei BILLA PLUS, BILLA und ADEG erhältlich.

  • Mit dem „Fair zum Tier!“-Siegel werden Eigenmarkenprodukte mit höheren Tierwohlstandards aus konventioneller Tierhaltung gekennzeichnet. Folgende Produktgruppen sind mit "Fair zum Tier!" Siegel in der Selbstbedienung ausgezeichnet: Eier von „Tonis Freilandeier“ / Milch und Molkereiprodukte von „BILLA Heumilch“ / „Fair zum Tier! MEHRwohl-Huhn / „Hofstädter Fair zum Tier!“ Hühner-, Schweinefleisch und Wurst. An der Bedientheke Fleisch von „Fair zum Tier! STROHwohl-Schwein“/ „Fair zum Tier! ALMO“ / „Fair zum Tier! SONNwohl-Pute“ / „Fair zum Tier! MEHRwohl-Huhn“.

  • Die „Fair zum Tier!“-Kriterien geben einen Tierwohl-Mindeststandard vor, der über den gesetzlichen Bestimmungen liegt. In den Kriterien sind die Herkunft der Tiere (Österreich), die Fütterung (artgemäß und gentechnikfrei), die Haltung (z.B. Platzangebot, Gestaltung von Stall und Auslauf, Beschäftigungsmaterial, Einstreu) und Eingriffe am Tier (Verbote von Eingriffen/ Vorschriften zur Schmerzausschaltung) festgelegt. Darüber hinaus werden Transportzeiten so kurz wie möglich gehalten und eine regionale Schlachtung der Tiere findet statt. Bei Schweinen werden Transportzeiten unter 4 Stunden eingehalten. Bei Hühnern beträgt die Transportzeit maximal 5 Stunden.

  • Die Kriterien für das Tierwohl-Programm „Fair zum Tier!“ orientieren sich an wissenschaftlich fundierten Standards. Darüber hinaus wurde eigens ein Expert:innenbeirat eingerichtet. Der Beirat dient zur inhaltlichen Beratung und Empfehlung künftiger Entwicklungen des Programms. Der Beirat umfasst Expert:innen aus den Bereichen Tierschutz, Tierhaltung, Landwirtschaft und Veterinärmedizin.

  • Bei „Fair zum Tier!“ müssen alle Tiere den AMA-Richtlinien entsprechen und in Österreich geboren/geschlüpft, aufgezogen, gemästet, geschlachtet und verarbeitet werden.

  • Alle Tiere müssen bei „Fair zum Tier!“ artgemäß und gentechnikfrei gefüttert werden. Futter welches vom landwirtschaftlichen Betrieb selbst nicht erzeugt werden kann und zugekauft wird, muss gentechnikfrei, aus Europa sein und den AMA Futtermittelrichtlinie (inkl. pastus+-zertifiziert) entsprechen.

  • Die Kontrollen aller „Fair zum Tier!“-Betriebe finden in regelmäßigen Abständen (mindestens 1x jährlich) durch unabhängige, akkreditierte Kontrollstellen statt.