Beschwerdemanagement

Sorgfalt entlang der Lieferkette

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mit einer Beschwerde zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur REWE Group, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichtverletzungen fügen nicht nur der REWE Group, sondern auch der Gesellschaft erheblichen Schaden zu. Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen können von Mitarbeitenden sowie Außenstehenden abgegeben werden.

Beschwerde einreichen

Besonders einfach lassen sich Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen digital über die entsprechende REWE Group Hintbox abgeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht die digitale Beschwerdeplattform eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen Bereichen der REWE Group. Personen, die Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus weiterhin an die Ombudsperson der REWE Group wenden.

Kund:innenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der REWE Group oder die Leistungen in den Märkten oder Reisebüros, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines des betroffenen Unternehmens oder der jeweiligen Marke.

Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung  festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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