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Pressemeldung 1. Juli 2026

Fairness im Sinne der Kund:innen: BILLA rundet bei MwSt-Senkung immer ab & entlastet in der Feinkost zusätzlich

BILLA begrüßt die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026. Die Maßnahme stellt in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ein wichtiges Signal zur Entlastung der Bevölkerung dar. Für BILLA ist klar: Die Senkung wird auf den Cent genau, vollständig und transparent umgesetzt – die Preisvorteile kommen direkt bei den Kund:innen an.

Ein Billa-Supermarkt mit gelben Tulpen im Vordergrund. Ein kleiner Baum steht links vor dem Geschäft. Fahrräder sind vor dem Eingang geparkt.

Bei mehrwertsteuergesenkten Grundnahrungsmitteln setzt BILLA die Entlastung ab 1. Juli 2026 konsequent auf den Cent genau um. / Copyright: © BILLA AG / Robert Harson, Abdruck zu PR-Zwecken honorarfrei

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Betrifft insgesamt über 4.000 Artikel und jährlich rund 90 Millionen Semmeln

Auf einen Blick

  • Abrunden im Sinne der Kund:innen. Bei Preisänderungen wird immer auf den niedrigeren Cent-Betrag abgerundet.

  • Bei mehrwertsteuergesenkten Grundnahrungsmitteln setzt BILLA die Entlastung ab 1. Juli 2026 konsequent auf den Cent genau um. Das gilt selbstverständlich auch für Aktionen.

  • Gleiche Semmel, gleicher Preis: Bei Feinkost-Artikeln mit regulär weiterhin 10 % Mehrwertsteuer trägt BILLA die Mehrbelastung freiwillig selbst und der Verkaufspreis bleibt ident.

„Bei allen betroffenen Produkten setzen wir die Mehrwertsteuersenkung vollständig auf den Cent genau im Verkaufspreis um und runden bei jedem Artikel ab. Das gilt selbstverständlich auch für unsere vielen Aktionen. Unser Ziel ist es, die Entlastung unmittelbar und nachvollziehbar an unsere Kund:innen weiterzugeben“, so BILLA Vorstandsvorsitzender Erich Szuchy. Welche Produkte von der Maßnahme betroffen sind, ist dabei klar gesetzlich definiert. Die Sortimentsabgrenzung erfolgt auf Basis geltender, gesetzlicher Vorgaben.

Bei über 90 Millionen Semmeln wird abgerundet

Ganz im Sinne der Kund:innen wird BILLA ab 1.7. bei allen MwSt gesenkten Artikeln auf den niedrigeren Cent-Betrag abrunden. Kostet eine Ja! Natürlich Kaisersemmel heute 0,45 €, wird sie künftig 0,42 € (genauer Wert nach MwSt-Senkung: 0,429 €) kosten.

Zusätzliche Entlastung bei der Feinkost-Semmel

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus setzt BILLA ein zusätzliches Zeichen für Fairness und Kundentransparenz: Bei Feinkost-Artikeln wie Wurstsemmeln oder Leberkässemmeln, für die regulär weiterhin 10 % Mehrwertsteuer gelten, behält BILLA den Verkaufspreis ident zur Semmel aus dem Gebäck-Spender. Damit entsteht für Kund:innen kein Preisunterschied zwischen der Semmel im Selbstbedienungsbereich und der in der Feinkost frisch zubereiteten Semmel. Die durch den weiterhin höheren Mehrwertsteuersatz entstehende Mehrbelastung trägt BILLA freiwillig selbst. „Uns ist wichtig, dass die Entlastung bei unseren Kund:innen spürbar ankommt und nachvollziehbar bleibt. Deshalb gehen wir in einzelnen Bereichen bewusst über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – etwa bei unserer Feinkost-Semmel“, erklärt Szuchy.

Einheitliche Logik und transparente Preisgestaltung

Die von der Politik beschlossene Maßnahme wird konsequent umgesetzt – mit klarem Fokus auf Transparenz, Verlässlichkeit und Fairness. Der Anspruch von BILLA bleibt unverändert: faire Preise, nachvollziehbare Preisgestaltung und ein verantwortungsvoller Umgang mit wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Kund:innen. Die Mehrwertsteuersenkung wird daher nicht nur formal umgesetzt, sondern aktiv genutzt, um die Bevölkerung spürbar zu entlasten.