Fairness im Sinne der Kund:innen: BILLA rundet bei MwSt-Senkung immer ab & entlastet in der Feinkost zusätzlich
BILLA begrüßt die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026. Die Maßnahme stellt in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ein wichtiges Signal zur Entlastung der Bevölkerung dar. Für BILLA ist klar: Die Senkung wird auf den Cent genau, vollständig und transparent umgesetzt – die Preisvorteile kommen direkt bei den Kund:innen an.
Bei mehrwertsteuergesenkten Grundnahrungsmitteln setzt BILLA die Entlastung ab 1. Juli 2026 konsequent auf den Cent genau um. / Copyright: © BILLA AG / Robert Harson, Abdruck zu PR-Zwecken honorarfrei
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Abrunden im Sinne der Kund:innen. Bei Preisänderungen wird immer auf den niedrigeren Cent-Betrag abgerundet.
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Bei mehrwertsteuergesenkten Grundnahrungsmitteln setzt BILLA die Entlastung ab 1. Juli 2026 konsequent auf den Cent genau um. Das gilt selbstverständlich auch für Aktionen.
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Gleiche Semmel, gleicher Preis: Bei Feinkost-Artikeln mit regulär weiterhin 10 % Mehrwertsteuer trägt BILLA die Mehrbelastung freiwillig selbst und der Verkaufspreis bleibt ident.